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Verhandlungsführung:


Kontaktaufnahme und Verhandlungsführung mit Interessensgegnern und sonstigen Personen, die bei Problem- und Konfliktlösungen eingebunden werden können. Organisation und Durchführung großer Verhandlungsrunden, z.B. Erbengemeinschaften, Gesellschafterversammlungen, Gläubigerausschüsse.

In Prozessangelegenheiten kann die Prozessvertretung und Prozessführung an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten (in Berlin: Kammergericht) übernommen werden. Zusammen mit örtlich bestellten Prozessvertretern wird auch die Interessensvertretung in Verhandlungen vor dem Bundesgerichtshof wahrgenommen.

Verhandlungsführung



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