Gebührenordnung:
Die Rechtsanwaltsgebühren sind grundsätzlich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) für alle anwaltlichen Tätigkeiten geregelt. Die Gebühren richten sich nach Gebührentabellen und hängen von den so genannten Gegenstandswerten oder Streitwerten ab. Ein doppelter Streitwert ist nicht mit doppelten Gebühren verbunden. Die Gebühren erhöhen sich bei einer Verdoppelung des Streitwertes zwischen 20 und 50 %.