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Kanzleiprofil:


Die Kanzlei Schmidt & Hofert betreut national und international mittelständische Unternehmen, Gewerbetreibende und Privatpersonen. Beratung und Mandantenbetreuung beziehen sich international auf den angloamerikanischen, den französischen und italienischen Sprachraum. Die Anwälte der Kanzlei sind an allen deutschen Landgerichten und Oberlandesgerichten vertretungsberechtigt, der Kanzleipartner Stephan Hofert M.C.L auch als Attorney-at-Law in New York.


Neben allen rechtlichen Themen bearbeitet die Kanzlei auch nationale und internationale steuerliche Bereiche. Rechtsanwalt Dr. Schmidt ist darüber hinaus als Fachanwalt für Erbrecht zugelassen.

Unsere Mandanten werden auch in öffentlichkeitswirksamen Fällen praktisch unterstützt und gegenüber allen Medien repräsentiert.

Der ökonomische und strategische Nutzen für unsere Mandanten ist unser Ziel. National und international. Unser Erfolg ist Ihr Erfolg.






Besuchen Sie auch unsere gesonderte Internetseite für Erbrecht: www.erben-vererben.expert

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