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Sachverständige:


In gerichtlichen Streitverfahren können vom Gericht Sachverständige eingeschaltet werden. Für diese muss ein Kostenvorschuss von derjenigen Partei bezahlt werden, die die Beauftragung beantragt hat. Die Kosten für Sachverständige liegen in einem Großteil der Fälle zwischen 500 € bis 3.000 €. In Einzelfällen können auch wesentlich höhere Beträge anfallen. Ordnet das Gericht in Marken- oder Wettbewerbsangelegenheiten Meinungsforschungsgutachten an, so ist in der Regel mit Kosten zwischen 10.000 € bis 50.000 € zu rechnen.





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