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Gerichtsgebühr:


Für fast alle gerichtlich bearbeiteten Auseinandersetzungen berechnen die Gerichte Gerichtsgebühren, die in den meisten Fällen zu Beginn einzuzahlen sind.

Für eine Forderungsklage über € 50.000 müssen z.B. € 1.803 einbezahlt werden. Bei einer Forderung in Höhe von € 100.000 beträgt die Gerichtsgebühr € 3.387.


In Arbeitsgerichtsverfahren fallen keine Gerichtsgebühren an, wenn sich die Parteien auf einen Vergleich einigen. In der ersten Instanz müssen beim Arbeitsgericht die Parteien ihre RA-Kosten, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens, jeweils selbst tragen.

Gerichtsgebühr



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