Prozesskostenhilfe kann beim jeweiligen Gericht beantragt werden, wenn auf Grund der finanziellen Situation eine Prozessführung finanziell nicht möglich ist. Das Gericht prüft bei einem Prozesskostenhilfe-Antrag sowohl die Bedürftigkeit des Antragstellers wie auch seine Prozessaussichten. Wer keine Erfolgsaussicht hat, bekommt keine Prozesskostenhilfe. Prozesskostenhilfe kann in Form eines Erlasses von Gerichts- und Anwaltskosten oder als Ratenzahlung hierauf gewährt werden. Wer Prozesskostenhilfe erhält und den Prozess verliert muss die Anwaltskosten des Gegners erstatten.
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