Zum Nachweis der urheberrechtlichen Priorität (z.B. Drehbücher, Treatments) können die Unterlagen in unserer Kanzlei deponiert und verwaltet werden. Im Bedarfsfall kann die Priorität bestätigt und nachgewiesen werden.
Zur Erlangung von Urheberschutz ist in Deutschland und in den europäischen Ländern keine Anmeldung oder öffentliche Registrierung notwendig.