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Gesellschaftsrecht:


Beratung und Gestaltung von Gesellschaftsverträgen bei der Gründung von Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, Ltd.) sowie Personengesellschaften (OHG, BGB-Gesellschaften) sowie von Partnerschaften zwischen Freiberuflern (z.B. Ärzte, Architekten) Vertretung und Beratung bei der Wahrnehmung der Gesellschafterrechte und gegebenenfalls bei der Auseinandersetzung und Auflösung der Gesellschaften.

Gesellschaftsrecht



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