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Internationale Urteile


Urteil des Europäischen Gerichtshofes in der Rechtssache C- 344/04 vom 10. 1. 2006

Flugausfall und Überbuchung geben Flugreisenden in der EU einen Schadensersatz in Höhe von maximal € 600 , 00 . Die dazu vom Europäischen Parlament und dem Rat am 11 . Februar 2004 erlassene Regelung (Verordnung EG Nr. 261/2004 ) hat der Euroäische Gerichtshof für rechtens angesehen. Klagen der Internationalen Luftfahrt-Vereinigung IATA sowie der Vereinigung Europäischer Billigfluglinien ELFAA wies der Europäische Gerichtshof ab.

Nach der EG-Verordnung können Fluggäste bei Annullierung eines Fluges zwischen der Erstattung der Flugticket-Kosten und anderweitiger Beförderung zum Endziel durch das Luftfahrtunternehmen wählen. Sie haben auch Anspruch auf unentgeltliche Betreuungsleistungen (Bewirtung, Telefongespräche, Hotelunterbringung) sowie auf weitere Ausgleichszahlungen.

Im Fall der Verspätung eines Fluges stehen dem Fluggast Betreuungsleistungen zu. Bei einer Verspätung von mehr als 5 Stunden eine Erstattung.

Der EuGH stellt in seinem Urteil fest, dass die angegriffene Verordnung mit dem Übereinkommen von Montreal (Haftungsregelungen im Fall der Verspätung) übereinstimme. Verfahrensfehler oder eine Verletzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit hat der EuGH nicht festgestellt. Im Hinblick auf Billigfluglinien wurde auch keine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes festgestellt, da im Fall der Annullierung oder einer erheblichen Verspätung von Flügen der gleiche Schaden unabhängig davon eintrete, mit welcher Gesellschaft ein Vertrag geschlossen worden sei.


Der vollständige Wortlaut des Urteils ist abzurufen unter:


http://curia.eu.int/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=de




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