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Erbrecht:


Beratungen zur Erbfolge. Gestaltung von Erbverträgen und Testamenten. Überprüfung von Testamenten im Interesse von Erben und Vermächtnisnehmern. Durchführung von erbrechtlichen Auseinandersetzungen. Aufteilung und Auseinandersetzungen von Erbengemeinschaften. Durchführung von Testamentsvollstreckertätigkeiten.


Beratung und Errichtung von Familienstiftungen als Erbe eines Vermögens.

Beratung und Vertretung bei internationalen Erbrechtsfällen.

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