Erbrecht:
Beratungen zur Erbfolge. Gestaltung von Erbverträgen und Testamenten. Überprüfung von Testamenten im Interesse von Erben und Vermächtnisnehmern. Durchführung von erbrechtlichen Auseinandersetzungen. Aufteilung und Auseinandersetzungen von Erbengemeinschaften. Durchführung von Testamentsvollstreckertätigkeiten.
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