Für unsere Beratungen und Tätigkeiten schließen wir Honorarvereinbarungen auf der Basis von Stundenhonoraren ab. Die Vereinbarung von Pauschalhonoraren ist ebenfalls möglich.
Prozessangelegenheiten und sonstige Leistungen werden nach den Tabellen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) berechnet.