Schmidt & Hofert Schmidt & Hofert Rechtsanwälte
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Streitwert:


In allen gerichtlichen Verfahren (außer Strafverfahren) wird ein sogenannter Streitwert vom Gericht festgelegt, nach dem die Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren zu berechnen sind. Außerhalb gerichtlicher Verfahren nennt sich dieser Wert „Gegenstandswert“. In Forderungsangelegenheiten berechnet sich der Wert jeweils nach der geltend gemachten Forderungshöhe. Bei nichtvermögensrechtlichen Ansprüchen (z.B. Unterlassungsansprüche wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung oder Wettbewerbsverstoß) wird auf Erfahrungswerte Bezug genommen, die sich in der gerichtlichen Praxis herausgebildet haben.





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