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Rechtsschutzversicherung:


Wer im Besitz eines Rechtsschutzvertrages ist, kann die Gerichts- und Anwaltsgebühren von seiner Versicherung abdecken lassen, wenn diese zuvor „Deckungsschutz“ erklärt hat.


Ob und in welchem Umfang eine Rechtsschutzversicherung eintritt, muss in jedem Einzelfall vorher mit der Rechtsschutzversicherung abgeklärt werden.

Die Einholung einer Deckungszusage beim Rechtsschutzversicherer ist gesondert zu vergüten, wenn der Rechtsanwalt hiermit beauftragt wird.

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