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Prozesskostenrisiko:


Nach dem deutschen Prozesskostenrecht hat diejenige Partei die gesamten Prozesskosten zu tragen, die das Verfahren verliert. Hierzu zählen auch die Anwaltskosten des Gegners. Diese Praxis unterscheidet sich von den Regelungen in vielen anderen Ländern.

Wird ein Prozess teilweise gewonnen und teilweise verloren, so richtet sich die Kostenverpflichtung nach der Quote GEWINNEN/VERLIEREN.

Wer einen Forderungsprozess über € 50.000 beginnt, muss z.B. in der ersten Instanz im Falle des völligen Unterliegens mit einem Prozesskostenrisiko in Höhe von € 9.400 (einschließlich Mwst) rechnen. Hinzu kommen im Einzelfall Zeugen- und Sachverständigengebühren.

Bei einem Prozess mit einem Streitwert von € 200.000 beträgt für die erste Instanz das Kostenrisiko € 19.000 (einschließlich Mwst) zzgl. etwaiger Zeugen- und Sachverständigengebühren.

Im Falle des Abschlusses eines Vergleiches fällt jeweils eine so genannte Einigungsgebühr an, die bei der Gesamtkalkulation zu berücksichtigen ist.





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