Steuerrecht:
Vertretung von Steuerpflichtigen und ihren Beratern bei sämtlichen Verfahren vor allen Finanzämtern und Finanzgerichten bis zum Bundesfinanzhof.
Steuerrechtliche Beratung im Bereich des Verfahrensrechts, sowie der Personen-, Verkehrs- und Realsteuern.
Steuerliche Beratung und Betreuung von Steuerpflichtigen ohne Steuerberater und Steuerberatern mit ihren Mandanten während der Durchführung von Betriebsprüfungen und nachfolgenden Steuerstreitverfahren, bei Steuerfahndungsmaßnahmen, strafbefreienden Selbstanzeigen und bei Haftungs- sowie Duldungsbescheiden.
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